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Sie wußten vor Ihrer
Entscheidung,
Geschlechtsverkehr
mit einem Mann zu haben,
daß SIE (nur SIE
alleine) ein Kind empfangen,
schwanger werden können.
Was sich "danach"
in Ihrem Körper abspielt,
darüber wurden Sie nicht nur einmal informiert.
Mit Ihrem JA zum Geschlechtsakt
sagten Sie letztendlich auch JA
zu einer möglichen Schwangerschaft
und damit JA zu Ihrem Kind!
Dieses
Entscheidungs-Recht hatten Sie!
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3. Tag nach der Bef. |
4. SSW |
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6. SSW |
8. SSW |
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10 SSW |
16.
SSW |
Sie
haben allerdings kein Entscheidungsrecht
über den Tod Ihres Kindes zu bestimmen,
auch wenn alles "Dumm gelaufen ist".
Sie und der Vater Ihres Kindes haben
nicht nur das Recht ... sondern die Pflicht,
für das gemeinsame Kind zu sorgen,
sodaß es auch leben kann ... so wie Sie selbst!!

Sie denken, Sie haben das Recht darüber
zu entscheiden,
was mit Ihrem noch nicht
geborenen Kind geschieht?
Sehen Sie sich die Realität an.
Das wollen Sie Ihrem Kind antun?
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